Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Garten Flamingo – Garten und Landschaftsbau
Inhaber: Lukas Obermeier
Alte Dorfstraße 5
84431 Rattenkirchen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Garten Flamingo – Garten und Landschaftsbau (nachfolgend Auftragnehmer) gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme des Angebots

  • Bestätigung per E Mail

  • mündliche oder telefonische Zusage

  • Beginn der Arbeiten

Unsere Angebote sind 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten notwendig werden, werden gesondert berechnet.

Dazu gehören insbesondere:

  • zusätzliche Erdarbeiten

  • Mehrmengen bei Material oder Arbeitszeit

  • zusätzliche Entsorgungsarbeiten

  • Zusatzleistungen auf Wunsch des Auftraggebers

 

4. Preise

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Sollten sich nach Angebotsabgabe Materialpreise, Transportkosten oder gesetzliche Abgaben erheblich ändern, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Bei Projekten mit Materialbestellung oder größeren Bauleistungen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung verlangt werden.

  • Der verbleibende Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme ohne Abzug zu zahlen.

  • Bei kleineren Arbeiten, Pflegearbeiten oder Dienstleistungen erfolgt die vollständige Rechnungsstellung nach Ausführung der Arbeiten mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen netto ohne Abzug.

  • Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen.

  • Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

6. Termine und Ausführungsfristen

Vereinbarte Termine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:

  • ungünstige Witterungsverhältnisse

  • Lieferengpässe bei Materialien

  • unvorhersehbare Bodenverhältnisse

  • behördliche Auflagen

  • höhere Gewalt

In diesen Fällen verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend.

7. Baustellenzugang und Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle frei zugänglich ist.

Insbesondere müssen gewährleistet sein:

  • Zufahrt für Maschinen und Fahrzeuge

  • ausreichend Platz für Materiallagerung

  • Zugang zum Arbeitsbereich

Falls erforderlich stellt der Auftraggeber Baustrom und Bauwasser kostenlos zur Verfügung.

8. Leitungen und Anlagen im Boden

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über im Boden befindliche Leitungen und Anlagen zu informieren.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Stromleitungen

  • Wasserleitungen

  • Gasleitungen

  • Abwasserleitungen

  • Glasfaserleitungen

  • Drainagen

Für Schäden an nicht bekannten Leitungen wird keine Haftung übernommen.

9. Verdeckte Hindernisse im Boden

Sollten während der Arbeiten verdeckte Hindernisse im Boden entdeckt werden (z. B. alte Fundamente, Betonreste, Wurzeln, Bauschutt, Leitungen oder andere bauliche Hindernisse), die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren, können zusätzliche Arbeiten erforderlich werden. Diese Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.

10. Maschinenarbeiten

Der Einsatz von Maschinen kann zu unvermeidbaren Spuren oder Verdichtungen im Boden führen. Für unvermeidbare Schäden durch notwendige Maschinenbewegungen wird keine Haftung übernommen. Für Schäden an Zufahrten oder Flächen, die durch Maschinenbewegungen entstehen können, wird keine Haftung übernommen, sofern diese unvermeidbar sind.

11. Baustellenverschmutzung und Umgebung

Während der Durchführung von Garten und Landschaftsbauarbeiten kann es zu Verschmutzungen von angrenzenden Flächen, Wegen oder Straßen kommen. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine ordnungsgemäße Baustellenführung, jedoch stellen bau und arbeitsbedingte Verschmutzungen keinen Mangel dar.

12. Materiallagerung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Materialien und Geräte während der Bauphase auf dem Grundstück des Auftraggebers zu lagern.

13. Baustellenrisiko und Diebstahl

Für Diebstahl von Materialien oder Geräten auf der Baustelle übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

14. Bestehende Anlagen und Bauteile

Für Schäden an bestehenden Bauteilen, Anlagen, Pflanzen oder Einrichtungen auf dem Grundstück, die durch Alter, Vorschäden oder unzureichende Stabilität entstehen, wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht unmittelbar durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden.

15. Pflanzen und Naturmaterialien

Pflanzen sind Naturprodukte. Wachstum und Entwicklung hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere:

  • Witterung

  • Bodenbeschaffenheit

  • Standort

  • Pflege

  • Bewässerung

Eine Garantie für das Anwachsen oder langfristige Entwicklung von Pflanzen kann daher nicht übernommen werden.

Nach Übergabe ist der Auftraggeber für die fachgerechte Pflege verantwortlich.

16. Rasenflächen und Rollrasen

Für Schäden an Rasenflächen oder Rollrasen durch Witterung, Trockenheit, übermäßige Nutzung oder mangelnde Pflege nach Übergabe wird keine Haftung übernommen.

17. Pflaster und Natursteinarbeiten

Setzungen des Untergrunds können trotz fachgerechter Ausführung auftreten und stellen keinen Mangel dar. Farb und Strukturabweichungen bei Naturmaterialien sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.

18. Entsorgung

Kosten für Entsorgung von Boden, Grünabfällen, Bauschutt oder anderen Materialien werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

19. Abnahme der Arbeiten

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme wird in der Regel durch Unterschrift auf einem Abnahmeformular bestätigt. Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

Die Leistung gilt spätestens als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich anzeigt.

20. Gewährleistung

Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel müssen innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich angezeigt werden. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht auf Nachbesserung.

21. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

22. Fotodokumentation

Der Auftragnehmer ist berechtigt, während und nach Abschluss der Arbeiten Fotos der Baustelle anzufertigen. Diese dürfen zu Dokumentations und Referenzzwecken (z. B. Website oder Werbung) verwendet werden, sofern keine personenbezogenen Daten erkennbar sind.

23. Stornierung und Baustellenunterbrechung

Bei kurzfristiger Absage eines vereinbarten Arbeitstermins behalten wir uns vor, bereits entstandene Kosten zu berechnen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • bereits bestellte Materialien

  • Transportkosten

  • eingeplante Arbeitszeit

Wird eine Baustelle aus Gründen unterbrochen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können zusätzliche Kosten entstehen.

24. Genehmigungen

Erforderliche Genehmigungen oder behördliche Erlaubnisse sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

25. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

26. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.